Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Einzelunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden. Die Leistungen richten sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) gelten diese AGB entsprechend, sofern keine abweichenden zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

  1. Vertragsschluss und Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine formlose schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

Alle Leistungen erfolgen auftragsbezogen und individuell nach Kundenvorgaben. Eine Lagerware im Sinne von sofort verfügbaren Standardprodukten wird nicht vorgehalten.

  1. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen:

  • Textilveredelung (z. B. Bestickung, Flex-, Flock- und DTF-Transfers)
  • Werbetechnik (z. B. Fahrzeug-, Möbel- und Schaufensterfolierungen, Plotterarbeiten)
  • Printmedien und Werbemittel (z. B. Banner, Aufkleber, Flyer, Werbeartikel)
  • Gestaltungs-, Design- und Satzarbeiten (z. B. Logos, Layouts, Reinzeichnungen)
  • Lasergravuren (CO₂-Laser, Materialbearbeitung nach Kundenauftrag)

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

  1. Gestaltungs-, Design- und Satzarbeiten

Gestaltungs- und Designleistungen (z. B. Logoentwicklung, Logoanpassungen, Layouts, Satzarbeiten) erfolgen nach den Vorgaben des Kunden.

Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht an den finalen Gestaltungsergebnissen, beschränkt auf den vereinbarten Verwendungszweck.

Die Herausgabe offener Daten (z. B. AI, SVG, EPS, PSD) ist nicht Bestandteil der Leistung und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie Vergütung. Der Kunde erhält standardmäßig die finalen Dateien in gängigen Bildformaten (z. B. JPG, PNG, PDF) zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

  1. Stickdateien und Produktionsdaten

Die Erstellung von Stickdateien, Produktionsdaten oder vergleichbaren Vorlagen wird gesondert berechnet und umfasst ausschließlich die Arbeitszeit sowie ggf. notwendige Testproduktionen.

Die erstellten Stickdateien und Produktionsdaten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabe an den Kunden ist nicht Bestandteil der Leistung und erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung und ausdrückliche Vereinbarung.

  1. Freigaben und Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Inhalte (Texte, Motive, Logos, Farben) korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Urheber- und Markenrechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.

Vor Produktionsbeginn erfolgt eine Freigabe durch den Kunden, mündlich oder schriftlich (z. B. per E-Mail). Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit von Design, Farben, Textinhalten und Platzierung (z. B. Brust, Rücken, links/rechts).

Nach erfolgter Freigabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für inhaltliche, gestalterische oder orthografische Fehler.

  1. Textilveredelung

Die zu veredelnden Textilien werden entweder durch den Auftragnehmer über geeignete Großhändler bezogen oder vom Kunden beigestellt.

Vom Auftragnehmer beschaffte Textilien werden vor der Veredelung geprüft. Material- oder herstellerbedingte Abweichungen der Textilien selbst stellen keinen Mangel der Veredelungsleistung dar.

Stellt der Kunde eigene Textilien zur Verfügung, müssen diese vorab mindestens zweimal gewaschen worden sein. Der Kunde ist verpflichtet, die Textilien vor Übergabe auf Beschädigungen zu prüfen. Für Schäden oder Mängel an kundenseitig bereitgestellten Textilien außerhalb des Veredelungsbereichs übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Nicht wasserlösliche Stickvliese

Bei Stickarbeiten werden – abhängig von Material, Stickmotiv und Beanspruchung – Schneid- oder Reißvliese zur dauerhaften Stabilisierung eingesetzt.
Diese Vliese sind nicht wasserlöslich und werden nach dem Stickvorgang nur so weit entfernt, dass die Stabilität und Haltbarkeit der Stickerei gewährleistet bleibt.

Das teilweise oder vollständige Verbleiben dieser Vliese auf der Rückseite der Stickerei ist technisch notwendig, entspricht dem Stand der Technik und stellt keinen Mangel dar.
Ein Anspruch auf vollständige Entfernung dieser Stabilisierungsmaterialien besteht nicht, da dies die Qualität und Lebensdauer der Stickerei beeinträchtigen würde.

  1. Produktionsbedingte Eigenschaften

Aufgrund der handwerklichen und materialabhängigen Fertigung sind produktionsbedingte Abweichungen branchenüblich und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für:

  • Farbabweichungen gegenüber Vorlagen oder Bildschirmdarstellungen
  • materialbedingte Reaktionen (z. B. bei Textilien, Folien, Holz, Leder)
  • geringfügige Maß- und Positionstoleranzen
  • Rückstände von wasserlöslichen Stickfolien, Stickvliesen, Transfer- oder Übertragungsfolien
  • pressbedingte Falten, Abdrücke oder leichte Glanzstellen, die insbesondere bei thermischen Veredelungsverfahren entstehen können

Diese Eigenschaften sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Die Waren werden produktionsbedingt nicht verkaufsfertig aufbereitet, insbesondere nicht gebügelt, nicht einzeln verpackt und können veredelungsbedingt Falten aufweisen.

  1. Werbetechnik und FolierungFolierungsarbeiten erfolgen auf kundenseitig bereitgestellten Untergründen oder auf vom Auftragnehmer bereitgestellten Werbeträgern, insbesondere Aluverbundplatten. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Eignung kundenseitig bereitgestellter Untergründe.

Oberflächenzustand und Vorbereitung:
Der zu folierender Untergrund muss vor Folierung sauber, trocken und frei von Fremdstoffen (z. B. Öl, Fett, Wachs, Politur oder andere Versiegelungen) sein. Insbesondere dürfen keine oberflächenversiegelnden Behandlungen wie Wachs, Lackschutzversiegelungen oder frische Politur aufgetragen sein, die die Haftung der Folie beeinträchtigen können. Bei Vorbehandlung des Fahrzeugs mit solchen Mitteln kann keine Garantie auf die Haltbarkeit oder das Ergebnis der Folierung übernommen werden.

Bedingungen während der Verklebung:
Verklebungen erfolgen ausschließlich bei geeigneten Umgebungs- und Materialtemperaturen. Außenfolierungen können insbesondere bei winterlichen Temperaturen oder extremer Hitze nicht durchgeführt werden; witterungsbedingte Terminverschiebungen stellen keinen Mangel dar.

Produktspezifische Besonderheiten:
Folie ist kein Lack. Aus technisch notwendigen Gründen können Folien in mehreren Stücken verarbeitet werden (z. B. an Außenspiegeln oder Details) und es können Überlappungen oder sichtbare Bahnen entstehen. Dies entspricht dem Stand der Technik und stellt keinen Mangel dar.

Partikel und Einschluss-Toleranzen:
Staubeinschlüsse, die in geringem Umfang unter der Folie sichtbar sein können, sind technisch nie vollständig vermeidbar und daher keine Reklamationsgrundlage. Auffällige, deutlich sichtbare Einschüsse können gesondert reklamiert werden, sofern sie den üblichen Toleranzen nicht entsprechen und eindeutig auf Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.

Dokumentation und technische Daten:
Zu den angebotenen Folien existieren technische Datenblätter, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Sie enthalten Angaben zu empfohlenen Verarbeitungstemperaturen, Oberflächenanforderungen und Pflegehinweisen.

Bei Entfernung von Folien können material- oder altersbedingte Rückstände auftreten; auch diese stellen keinen Mangel dar. Montageleistungen für Schilder oder Werbeträger sind nicht Bestandteil der Leistung.

  1. Lasergravur

Lasergravuren sind materialabhängig. Abweichungen in Farbe, Tiefe oder Kontrast sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

Die zu gravierenden Materialien werden entweder vom Auftragnehmer über geeignete Großhändler bezogen oder vom Kunden bereitgestellt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Eignung kundenseitig bereitgestellter Materialien.

  1. Gewährleistung und Reklamation

Für Unternehmer gilt die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Ware gemäß § 377 HGB. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden.

Produktionsbedingte Rückstände oder Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, sofern diese durch sachgemäße Nutzung oder Pflege spätestens innerhalb der ersten drei Anwendungen bzw. Wäschen beseitigt werden können.

  1. Widerrufsrecht

Da sämtliche Leistungen individuell und auftragsbezogen gefertigt werden, ist ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  1. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, Vorkasse zu verlangen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

  1. Schlussbestimmungen

Hinweis für Angebote und Auftragsbestätigungen Mit Erteilung des Auftrags bzw. mit Freigabe zur Produktion erkennt der Kunde diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.